Ihre Abgabenvorteile
Unser Bereich Arbeit und Teilhabe bietet Ihnen mit seinen Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung bei der Lebenshilfe Leer Dienstleistungen und Produkte höchster Qualität zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis.
Der Gesetzgeber hat zur Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz geschaffen.
Arbeitgeber, die durch Aufträge an WfbM zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtbetrag abzüglich Materialkosten) auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet auf 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn Arbeitgeber diese Quote nicht erfüllen, entrichten sie für jeden unbesetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe von mindestens 125,00 Euro bis höchstens 320,00 Euro. Die Höhe der Ausgleichsabgabe hängt davon ab, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden und in welchem Umfang die Pflichtquote erfüllt wird.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gemäß § 224 SGV IX bei Ausschreibungen von Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt den Zuschlag erhalten sollen.
Für Unternehmer
Sie können 50% unserer Arbeitsleistung, sprich Gesamtrechnung abzüglich Materialkosten, gemäß § 223 SGB IX auf Ihre Ausgleichsabgaben anrechnen.
Für Privatkunden
Auf unsere Leistungen und Produkte zahlen Sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%.
Pflichtquote
Mitarbeiter | 3 bis 5 % | 2 bis unter 3 % | 0 bis unter 2 % |
20 - 39 | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
40 - 59 | 125,00 € | 125,00 € | 220,00 € |
über 59 | 125,00 € | 220,00 € | 320,00 € |
Beispiel:
Ihr Unternehmen mit 100 Mitarbeitern beschäftigt keine schwerbehinderten Menschen. Sie müssen also eine jährliche Abgabe von 19.200,00 Euro zahlen, die sich wie folgt zusammensetzt: 320,00 Euro pro Monat mal 12 Monate mal 5 Personen. Erteilt Ihre Firma unserer Werkstatt einen Auftrag über 38.400,00 Euro bei 100% Arbeitsleistung ohne Materialanteil, sparen Sie die gesamte Ausgleichsabgabe ein.