Kurzzeitwohnen
In unserem Wohnstandort Großer Stein 15 in Leer besteht die Möglichkeit der vorübergehenden zeitlich befristeten Aufnahme von Menschen mit Behinderung, um deren Angehörige im häuslichen Bereich zu entlasten und in Notsituationen zu helfen.
Solche Situation können zum Beispiel eintreten, wenn die Pflegeperson durch eigene Erkrankung oder durch eine Rehabilitationsmaßnahme verhindert ist. Aber auch bei einem Erholungsurlaub der oder des Angehörigen, welcher zum Beispiel im Interesse einer gesundheitlichen Prävention erfolgt, ist eine vorübergehende Aufnahme in unserem Wohnstandort möglich.
Die Finanzierung der Unterstützungsleistungen erfolgt über Verhinderungspflege, welche bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden kann. Weiterhin ist es erforderlich eine Kostenübernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu erbringen. Es besteht immer auch die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.