Hinweise über EU-Rechtsverstöße

Am 16. Dezember 2019 ist die „Richtlinie (EU) 2019/1937" des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben.

„Hinweisgeber“ im Sinne der Richtlinie sind für die Lebenshilfe Leer e.V. in erster Linie Mitarbeitende. Sie haben hier die Möglichkeit, wichtige Hinweise abzugeben, ohne Nachteile fürchten zu müssen. Die Nutzung der Webanwendung ist vertraulich und Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Identität preiszugeben, sollten Sie anonym bleiben wollen.

Verstöße gegen EU-Recht können z.B. folgende Rechtsbereiche betreffen:
- Öffentliche Gesundheit      
- Datenschutz
- Vergaberecht          
- Umweltschutz         
und vieles mehr.

Ihr anonymer Hinweis über EU-Rechtsverstöße bei der Lebenshilfe Leer e.V.