Leitgedanken

Der Kinder- und Jugendbereich der Lebenshilfe Leer hat die Aufgabe übernommen, Kinder und Jugendliche gemäß ihren Bedürfnissen zu bilden, zu erziehen und zu fördern. Zudem hat der Kinder- und Jugendbereich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein therapeutisches Angebot. Schließlich gibt es für Angehörige pädagogischer Berufe ein Qualifizierungsangebot.


Die Bildung, die Erziehung und die Förderung erfolgt mit der FiLius Frühförderung, den FiLius Krippen und dem FiLius Kindergarten, dem Heilpädagogischen Kindergarten ‚Mikado‘, der staatlich anerkannten Tagesbildungsstätte und dem Hort. Therapie bietet das Ambulante Autismus-Therapiezentrum. Zusätzlich werden Fachberatung und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindergärten, Schulen und anderen Institutionen angeboten.


Der Kinder- und Jugendbereich ist als ein Bereich der Lebenshilfe Leer ein gleichermaßen sozialer und wirtschaftlicher Bereich, der Menschen begleitet und gemäß den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten unterstützt. Im Kinder- und Jugendbereich der Lebenshilfe Leer steht der Mensch im Mittelpunkt.


In allen Abteilungen des Kinder- und Jugendbereiches sowie in allen konkreten Situationen mit Menschen, unter anderem mit Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum Eintritt in das Arbeitsleben, erfolgt eine Orientierung am Teilhabegedanken und am Selbstbestimmungsgedanken. Nach dem Teilhabegedanken haben Menschen das Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Im Einzelnen bedeutet die Anwendung des Teilhabegedankens für das Angebot des Kinder- und Jugendbereiches der Lebenshilfe Leer:


  • Eröffnung von Möglichkeiten


Wir eröffnen Möglichkeiten für Bildung.


  • Befähigung


Wir befähigen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihr Leben in der Gesellschaft.


  • Entwicklung der Persönlichkeit


Wir unterstützen die Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder.


Nach dem Selbstbestimmungsgedanken haben Menschen, insbesondere Kinder- und Jugendliche von der Geburt bis zum Eintritt ins das Arbeitsleben, das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt auf Selbstverwirklichung in sozialen Zusammenhängen.


Im Einzelnen bedeutet die Anwendung des Selbstbestimmungsgedankens für den Kinder- und Jugendbereich der Lebenshilfe Leer:


  • Individuelle Begegnung


Wir begegnen jedem Menschen personenbezogen. Wir nehmen den einzelnen Menschen als Individualität ernst. Belange und Fähigkeiten werden von uns wahrgenommen und Überforderung oder Unterforderung vermieden.


  • Transparenz


Wir informieren nicht nur über bereits Eingetretenes, sondern auch über Vorhaben und Absichten.


  • Orientierung an Ideen


Wir fördern Ideen und ermöglichen ihre Verwirklichung im Rahmen unserer Einrichtungen und Angebote.


  • Gestaltungsangebote


Menschen erhalten auf das jeweilige Lebensalter und den jeweiligen Lebensbereich bezogen die Möglichkeit, gemäß Entwicklungsstand Verantwortung zu übernehmen.


Es geht nicht darum, die Terminologie der Selbstbestimmung für jede bestehende Praxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu übernehmen. Statt dessen ist die Bewusstmachung der Bedeutung der einzelnen Arbeiten für Selbstbestimmung eine wichtige Voraussetzung für die Qualität der Arbeit. Die ehrliche Achtung des Menschen ist hierfür Voraussetzung. Bestehendes wird so lange praktiziert, bis es durch Besseres ersetzt werden kann. Besseres ist stets neu zu entwickeln, um Bestehendes zu ersetzen.