Ambulantes Autismus-Therapiezentrum (AATZ)

Mit unserer ambulanten Autismus-Therapie unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung in der Bewältigung ihres Alltags.

Ambulante Autismus-Therapie ist ...

  • die Förderung der Freude am sozialen Kontakt und die Förderung des Verständnisses für soziale Kontexte
  • das Schaffen von Verständnis für soziale Regeln
  • die Förderung der Kommunikation

und findet in der Regel einmal wöchentlich zu Hause und im häuslichen und sozialen Umfeld statt.

Zu Hause und im häuslichen und sozialen Umfeld begleitet werden ...

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit frühkindlichem Autismus
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit atypischem Autismus
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Asperger-Syndrom

Unsere Arbeit besteht für die Menschen mit Autismus ...

  • im Schaffen von 'maßgeschneiderten' emotionalen und sozialen Hilfen zur Bewältigung des Alltages
  • in der Nutzung ihrer besonderen Kompetenzen (zum Beispiel Merkfähigkeit oder Ordnungssinn)
  • in der Förderung ihrer Teilnahme am Leben im räumlichen und sozialen Umfeld (zum Beispiel Einbeziehung der nächstgelegenen Bäckerei beziehungsweise des Einkaufs dort oder die Nutzung des nächstgelegenen Spielplatzes)

Unsere Arbeit besteht für die Eltern ...

  • in der Gewährleistung eines regelmäßigen Austausches über das Verhalten und die Förderung im Elternhaus und zum Beispiel in der Schule
  • in einer umfassenden Beratung (zum Beispiel bezüglich der Gestaltung des Kinderzimmers)
  • in Hilfen beim Kontakt mit Behörden und anderen Einrichtungen

Wir sind ...

  • Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen
  • Sozialarbeiterinnen (B.A.)
  • Heilerzieherinnen
  • Heilerziehungspflegerinnen
  • Diplom-Pädagoginnen

Ambulante Autismus-Therapie bekommt ...

  • Ein Kind oder ein Jugendlicher mit frühkindlichem Autismus oder mit atypischem Autismus, wenn die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten beim Sozialamt einen Antrag auf Gewährung einer ambulanten Autismus-Therapie/Eingliederungshilfe stellen und dies dort genehmigt wird
  • Ein Kinder oder ein Jugendlicher mit Asperger-Syndrom, wenn die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten beim Jugendamt einen Antrag auf Gewährung einer ambulanten Autismus-Therapie/Eingliederungshilfe stellen und dies dort genehmigt wird
  • Ein Erwachsener mit frühkindlichem Autismus, wenn der zuständige Betreuer beim Sozialamt einen Antrag auf Gewährung einer ambulanten Autismus-Therapie/Eingliederungshilfe stellt und dies dort genehmigt wird
  • Ein Erwachsener mit Asperger-Syndrom oder atypischem Autismus, wenn dieser beim Sozialamt einen Antrag auf Gewährung einer ambulanten Autismus-Therapie/Eingliederungshilfe stellt und dies dort genehmigt wird
  • Ein Kind oder ein Jugendlicher oder ein Erwachsener, wenn Autismus diagnostiziert worden ist (Gutachten).